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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » WICHTIG >>> Link auf Referenz Kunde » Antworten
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WICHTIG >>> Link auf Referenz Kunde
von nini
hier ein auszug aus dem urheberrecht:

Ausschließlichkeitsrecht

Einem Urheber steht ein Ausschließlichkeitsrecht zu, das mit dem Recht an einem gegenständlichen Eigentumsstück zu vergleichen ist, weshalb man von geistigem Eigentum oder "Intellectual Property" spricht. Dieses Ausschließlichkeitsrecht gibt dem Urheber ein positives Nutzungsrecht, mit dem er entscheidet, ob, wo, wann und wie er sein Werk nutzen möchte.
Gleichzeitig kann er durch sein negatives Verbotsrecht Dritte von der Nutzung seines Werkes ausschließen oder solche Rechte beschränkt einräumen. Daneben hat der Urheber ein Namensnennungsrecht, das im Internet z.B. für Webdesigner von Bedeutung ist, die für ein Unternehmen eine Homepage herstellen und dies als Referenz angeben möchten.
von Efchen
Schriftlich auf Papier oder reicht eine Mail, in der die Zustimmung gegeben wird, und in der möglicherweise sogar Grafiken (weil jemand Logos erwähnt hat!) mitgeschickt wurden?
von Kiowa
Ja beim nächsten mal ist man schlauer ...
Ich wollte hier auch nur mal die Webmaster/Webdesigner warnen soetwas nicht so zu tun, wie ich es gemacht habe. Eine einfache schriftliche Einwilligung hätte genügt.
von KeyLF
Schlechte Karten! Ganz Schlechte Karten!
von Kiowa
Es gibt auch da LEIDER keinen Vertrag, es ist mehr oder weniger mein Exchef, also ich habe dort eine ganze Zeit mal gearbeitet ...
von axedon
KeyLF meint den Vertrag über die Erstellung der Internetpräsenz...
von Kiowa
Es gibt keinen Vertrag, nur eine mündliche Zusage ...
von KeyLF
Wie gesagt der Vertrag wäre interessant und würde einiges aufklären!
von KeyLF
Hat das dein Gegner gesagt oder der Richter selbst? Ich kann auch nicht sagen du hast mein Auto kaputt gemacht und ich verklage dich auf 2000000 € Schadensersatz, sondern ich muss sagen die Reperatur kosten 5000 der Arbeitsausfahl 2000 und Auslagen 1000. Würde ich drauf bestehn.
von Kiowa
ne ne laut Richter ist dies wohl eine feste Summe für solche Fälle die sich zwischen 10000 und 30000 Euro bewegt. Wieso auch immer ...

Also die 10000 Euro sind fällig im Wiederholungsfall und davon 7,5% und diverse Zusatzkosten vom Anwalt

Ach übrigens es ist nicht gescheitert, ich war heute Morgen vor Gericht und habe verloren.
von KeyLF
Wie kommt den der Gegenwert zustande? Das muss dir die Gegenseite beantworten und aufschlüsseln, ich denke daran wird es schon scheitern...weiterhin kommt es drauf an was in dem Vertrag mit dem Kunden steht ob du das "Produkt" zur Nutzung übergibts oder alle Urheberrechte u.ä. an Ihn übergeben.
von Kiowa
Ja uns zwar ausdrücklich laut Gericht ...

Das mit dem Urheberrecht ist ja so eine Sache in wie weit vorhandene Logos und Design vom Kunden kommt und in wie weit man behaupten darf das man die Seite selbst erstellt habe. Das sind sich die Gerichte wohl nicht wirklich einig ...

Design ist eben ein weiter Begriff ...
von axedon
Die Frage ist meines Erachtens nach, ob eine derartige Referenzveröffentlichung seitens des Urhebers überhaupt der Zustimmung eines mit Nutzungsrechten Ausgestatteten bedarf???
von Kiowa
Habe grade eine interessante Erfahrung gemacht.
Ich habe eine Seite für einen Kunden erstellt und Ihn natürlich gefragt ob ich seine Seite als Referenz auf meiner Seite nennen darf. Der Kunde sagte ja, also hab ich es gemacht, 2 Wochen später hatte ich eine Unterlassungsklage an Hals.
Der Kunde behauptet, das war nie abgemacht ...
Ich habe keine Chance weil ich nichts schriftlich habe und auch keinen Zeugen.
Er bekommt recht und ich muss über 450 Euro zahlen.
Die Klageschrift nennt einen Gegendstandwert von 10000 Euro, woher auch immer diese Summe kommt ...

Also lasst es euch schriftlich geben !!!

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