von Efchen |
Dem würde ich auch so zustimmen. |
von axedon |
Philipp Gérard schrieb am 18.11.2003 15:57
Nein, dass ist eben nicht sein Frage, axedon. |
Eben ohne das, lässt sich der Sachverhalt aber nicht beurteilen.
Also ich analysiere das mal laienhaft:
Das Grundgesetzt garantiert das Recht auf informelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Wort ist gesetzlich geschützt.
Als Zitat ist die Veröffentlichung eines Protokolls imho nicht mehr zu werten.
Warum ist es also wichtig, warum die Logs veröffentlicht werden?
Nehmen wir mal krasse Beispiele der Veröffentlichung:
1. Du verkaufst die Logs gewerbemäßig.
2. Du bekommst eine Anzeige wegen volksverhetzenden Äußerungen in dem Chat und beweist mit dem Protokoll das Gegenteil.
Der gesunde Menschenverstand sagt, dass 1. nicht möglich, 2. jedoch schon möglich ist.
Problemlos ist die Veröffentlichung auch, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat (für den Einzelfall oder Nutzungsbedingungen) oder die Veröffentlichung bereits seine Intention ist, wenn er es verfasst.
Also ich sehe so eine Veröffentlichung als Eingriff in mein Recht auf Selbstbestimmung, d.h. es müsste ein höheres Rechtsgut geben, welches du mit der Veröffentlichung schützen willst.
Wegen Staatsanwalt: Der ist zweitrangig. Ein Zivilprozess oder Abmahnung sind die Gefahren.
Ob ein Beitrag als Nickname oder mit vollem Namen geschrieben wird, halte ich nicht für entscheidend, denn oftmals ist eine Zuordnung möglich.
Wie gesagt, alles meine persönliche Laienmeinung. |
von Philipp Gérard |
Nein, dass ist eben nicht sein Frage, axedon. |
von axedon |
Die Frage ist doch, welches Interesse du überhaupt daran haben solltest, diese Logs zu veröffentlichen? |
von Efchen |
Du kannst ja mal zum Präzedenzfall werden (-:
Das würde uns sicher alle interessieren! |
von Meik |
Hallo Leute!
Ich habe mal ne knifflige Frage! Wer mit dem Chatprgramm mIRC chattet hat die Möglichkeit Gesprächslogs über die Kommunikation im Chat zu führen!
Bei der Veröffentlichung einer solchen LOG werden ja nur Nicknamen veröffentlicht ohne Angaben zur Person oder einer Möglichkeit den Nicknamen einer realen Person zu zu ordnen... demnach dürfte das Veröffentlichung einer solchen LOG doch nicht strafbar sein oder ?
Da ich im Gesamten Netz keinen solchen Fall gefunden habe denke ich mal das sich kein Staatsanwalt mit sowas abgibt oder es eben nicht strafbar ist.. klar iss ne blöde Schlussfolgerung, aber es scheint doch dafür keinen vergleichbaren Rechtsstreit zu geben oder ?
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Disclaimer LOL Blödsinnige Sachen gibts *g*
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