von k-man |
Alles klar, Danke. |
von TorbenB |
Je früher sich geeinigt wird, umso besser.
An Kosten ist ja, wenn noch nichts weiter passiert ist, sprich noch keine mündliche Verhandlung mit Zeugen oder ähnliches, nur der Vorschuss entstanden. Also Zeugengebühren oder ähnliches sind noch nicht entstanden.
Wie gesagt, bei den Kosten einigt man sich meistens untereinander.
Gruß
TorbenB
Ps: Natürlich war das keine rechtsverbindliche Auskunft. |
von k-man |
Gilt das auch dann, wenn noch keine Anhörung statt gefunden hat? |
von TorbenB |
Nunja, es kommt auch darauf an, wie sich geeinigt wird.
Vergeich, Erledigung der Hauptsache... Meistens werden die Gerichtskosten geteilt, sprich jeder zu 50 % und die außergerichtlichen Kosten trägt jeder für sich selbst.
Gruß
TorbenB |
von Investorman |
Wenn man auch hierbei nichts anderes vereinbart, so trägt jeder seine eigene Kosten. |
|