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von Welt-Blick.de |
Du kannst das Gewerbe als Nebengewerbe anmelden, somit also auch neben Deinem Job. Allerdings muss Dein Chef damit einverstanden sein. Und abmelden kannst Du es auch gleich am nächsten Tag, in der Regel warten die Gewerbeämter mit der Bearbeitung auch ein paar tage, so dass Du ohnehin etwas Zeit hast das ganze zu stornieren ;)
Mich macht aber stutzig dass das Gewerbe an einem einzigen Geschäftspartner hängt. Wäre mir viel zu riskant, ausserdem gibt es ja auch Gesetzte bezüglich einer Scheinselbstständigkeit. Ob die auch bei Geschäften mit dem Ausland greifen weiss ich allerdings nicht... |
von flotschi1981 |
Dann melde halt einfach erst Dein Gewerbe an wenn du sicher weißt ob es klappt oder nicht! Du kannst dann auch das Gewerbe noch nachträglich im selben Jahr anmelden!
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von johnny depp |
Hallo. ich möchte ein Gewerbe anmelden.Kann ich das denn als jemand mit Job?
Die andere Sache ist, das ich auf einen ausländischen Partner angewiesen bin. Ich müsste das Gewerbe jetzt anmelden, aber ob der wirklich dabei ist, sehe ich erst in einem Monat.Wenn der abspringt müsste ich es wieder abmelden. Kann es da zu Komplikationen kommen? Schließlich weiß das Finanzamt und andere Bescheid!
Muss ich da irgendwelche Nachweise erbringen? Oder geben FA und andere sich zufrieden, wenn ich sage ist ein Monat gewesen, nichts gelaufen und fertig.
Vielen Dank für eure Antwort.
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