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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von tobias

Udo schrieb am 2002-08-23 21:40 :
Ähm Tobias: Nimmst Du wieder die gute alte DM an?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Udo am 2002-08-23 21:42 ]


Was heißt wieder annehmen? Ich konnte mich nie richtig verabschieden

Außerdem wähle ich ja auch ProDM

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von dww-design
Hallo,
in meinem Fall haften meine Eltern.

Gruß,
Florian


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Florian Leitner
dww-design.net
von Investorman

Udo schrieb am 2002-08-24 12:53 :
Kann ich nicht verstehen. Um ein Gewerbe anzumelden musst du voll geschäftsfähig sein.

Dein Vorredner sagte doch, dass er eine Genehmigung sowohl von seinen Eltern als auch vom Vormundschaftsgericht hat. Ergo kann er auch mit 15 eine Gewerbe anmelden (nicht zu verwechseln mit einem Unternehmen!)

Besten Gruß,
Investorman
von Udo
Kann ich nicht verstehen. Um ein Gewerbe anzumelden musst du voll geschäftsfähig sein. Das ist an erst mit 18. Wer soll denn für evt. Verluste gerade stehen? Eltern haften für ihre Kinder kommt wohl nicht in Frage.
von dww-design
hallo,
theoretisch habt ihr recht, aber wenn man wie oben schon geschrieben eine genehmigung vom vormundschaftsgericht und des erziehungsberichtigten hat kann man ein gewerbe anmelden, konnte ich mit 15 auf jeden fall.

gruß,
florian


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Florian Leitner
dww-design.net

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