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Forum » Webworkmagazin - News und Artikel » AG Fürth hat entschieden ? Sonderkündigungsrecht bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit » Antworten
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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Marion
genau deshalb ist das Urteil ja so wichtig.. ich selbst war auch schon "Opfer" solcher Anbieter und das hat ziemlich genervt und raus aus dem Vertrag kam ich auch nur mit viel viel Ellenbogen und Spucke
von Flash
Heißt es nicht immer "bis zu x kbit/s" vllt. können sich noch einige Provider darauf beziehen...

Aber grundsätzlich top, wurde auch zeit. War selber lange davon geplagt!

von Webwork-Magazin
AG Fürth hat entschieden ? Sonderkündigungsrecht bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit

Auf sein Sonderkündigungsrecht pochen kann jetzt jeder ? in Bezug auf das vor dem Amtsgericht Fürth gesprochene Urteil welches Signalwirkung hat, teilt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit. Der Prozess wurde von einem Internetkunden aus Bayern angestrengt, weil an seinem Ort nicht die DSL-Geschwindigkeit verfügbar war die der Provider zugesagt hatte. Er wollte den Vertrag kündigen, aber - Weiterlesen

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