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Im Homepage und Webhosting-Forum --- "Die Vertragsdauer sich um jeweils ein weiteres Jahr, ..."

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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » "Die Vertragsdaue... - 16 April 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
"Die Vertragsdauer sich um jeweils ein weiteres Jahr, ..."
Criena
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 4

Hi.

Das Topic läßt es ja schon erahnen. Ich habe die Kündigungsfrist von zwei Monaten verschwitzt. Nun war ich etwas erstaunt als ich beim Nachlesen in den AGBs obigen Satz gelesen habe. Ist eine solche Klausel legitim?

Mir ist klar, daß ein Vertrag eine Mindestlaufzeit haben kann, aber ich meinte irgendwo mal gelesen zu haben, daß nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit der Vertrag immer nur um ein oder zwei Monate verlängert wird.

Grüße aus dem sonnigen (fast unerträglich heißen) Hessen,
Criena

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axedon
Foren-Team




Beiträge: 1590

Also
a) zwei Monate sind mehr als angemessen würde ich sagen
b) Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Vertragsverlängerung
In Fitnessverträgen findet sich häufig die Regelung, dass sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung von sechs Monaten hat der Bundesgerichtshof (Entscheidung vom 04.12.96 (AZ: XII ZR 193/95)) als wirksam angesehen.

Vertragsverlängerungen von mehr als sechs Monaten halten die meisten Richter für nicht zumutbar. Auf Grund der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist jedoch zu befürchten, dass die Gerichte in Zukunft auch Verlängerungsfristen bis zu einem Jahr billigen werden. Allerdings darf die Verlängerungsfrist nicht länger sein als die Grundlaufzeit.

Sind Verlängerungsklauseln unwirksam, endet der Vertrag nach der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. Falls der Kunde aber über die Grundlaufzeit hinaus weiter trainiert, wird das Vertragsverhältnis damit fortgesetzt. Er kann dann, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. (siehe unten: Kündigungsfristen).

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ1054290089020164350/doc387A.html
Verträge mit Fitnessstudios

Aber sicher weiß jemand mehr, schließlich sind Fitnessstudios nicht die Welt.

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Criena
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 4

Danke.

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Hallo,

Deine Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Du müsstet den Vertragstypus schon näher beschreiben ...

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

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Criena
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 4

Auf http://www.kontent.de/information/agb.phtml findest du die AGBs. Unter "3. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung" (Absatz c) heißt es dort

Die Vertragsdauer für die Konnektierung jeder einzelnen Domain einschließlich etwaiger Zusatzdienste ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.


Aber ich denke das Fitnessurteil trifft da voll und ganz zu.

Grüße,
Criena

Diese Nachricht wurde geändert von: Criena
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axedon
Foren-Team




Beiträge: 1590

Nein, das "Fitness-Urteil" trifft da meiner Meinung nach nicht durch, denn, Rieke korrigiert mich, wenn ich etwas falsches behaupte, aber der Hoster steckt das Geld ja nicht einfach ein und kann deswegen wie ein Fitness-Studio jederzeit theoretisch den Vertrag beenden.
Je nach Top Level Domain laufen die Domains 1 oder 2 Jahre lang über den Registrar.
Der Hoster kann also nicht einfach nach 2 Wochen die Domain auslaufen lassen, sondern muss bis zum Ende des Jahres warten.

Diese Nachricht wurde geändert von: axedon
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Criena
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 4

In den DeNIC-Vertragsbedingungen findet sich folgender Satz:

§7 Kündigung und Sperrung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden - erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Geleistete Vergütungen erstattet die DENIC nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


Somit kann der Hoster die Domain also nach Ablauf der Jahresfrist innerhalb eines Monats kündigen. Es gibt also keinen Grund für ihn warum ich ein weiteres Jahr an ihn gebunden sein soll.

Grüße,
Criena

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axedon
Foren-Team




Beiträge: 1590

1. Ist da noch ein Registrar zwischengeschaltet, der evtl. derartige Vertragsbedingungen mti dem Hoster hat.
2. Der von dir zitierte Auszug bezieht sich auf alle Top Level Domains! Will das Unternehmen nciht für jede TLD einzeln AGB formulieren, dann muss sie eine allgemeingültige Definition finden. Hier mal ein Beispiel für Domains, die nicht so einfach gekündigt werden können, sondern dann eben ein Jahr weiterlaufen.
Eine Domain kann jederzeit gekündigt werden. Kündigen Sie jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des nächsten Leistungszeitraumes. Die Domain wird sonst für ein weiteres Jahr verrechnet und muss trotz Kündigung bezahlt werden.

(nic.at über .at-Domains)

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