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von Investorman
chrissMUC schrieb am 26.03.2003 03:03
Ich habe Kunden, die bei der DENIC nicht [...] registriert werden möchten. Die Seiten habe ich bisher auf meinen Namen [...] registrieren lassen.
Also bist Du auch ganz automatisch der Inhaber dieser Domains! Dh alle Ansprüche Dritter werden gegen DICH geltend gemacht. Sollte ein Namensrecht aus § 12 BGB seitens Deiner Kunden bestehen, so gehen diese bei natürlichen Personen verloren (da DU der Inhaber bist und nicht die Namensrechte eines Dritten geltend machen kannst!).
chrissMUC schrieb am 26.03.2003 03:03
Hat jemand von Euch [...] einen hinweis, was in einem Vertrag mit diesem Kunden stehen muss, damit ich keinerlei Haftung [...] übernehme?
Diesen Punkt kannst Du gegenüber Deinen Kunden relativ frei formuliert mit in den Vertrag aufnehmen. Du musst quasi vereinbaren, dass der Kunde im Innenverhältnis für alles aufzukommen hat ...
Ich habe Kunden, die bei der DENIC nicht als eigner oder Verwalter der Domain registriert werden möchten. Die Seiten habe ich bisher auf meinen Namen bzw. den meines Einzelunternehmens registrieren lassen.
Hat jemand von Euch einen Link für mich, oder einen hinweis, was in einem Vertrag mit diesem Kunden stehen muss, damit ich keinerlei Haftung bei einer eventuellen Reklamation/Klage oder ähnliches übernehme?