von axedon |
Es geht hier nicht so sehr um wissentlich, als vielmehr primär willentlich. Denn schließlich kommt nur dann ein Vertrag zustande, wenn dem eine Willenserklärung (WE) nach §145 BGB vorausgeht.
Das wissentlich ist erst dann entscheidend, wenn es um die Sorgfaltspflicht geht. Extrembsp: Wenn der Desktop jetzt eine HTML-Seite als Hintergrund mit "Sie benutzen momentan einen Dialer à 1,86€ pro Minute!" wäre, man aber nicht reagieren würde, wäre das grob fahrlässig. |
von Investorman |
Daran ist überhaupt kein Haken!
Unwissentlich heißt einfach, dass man eine unbewusste Dialernutzung nicht bezahlen muss. Die Gesetzeslage ist da ganz eindeutig: Derjenige, der Dialer seriö sund gesetzeskonform anbieten will, muss dafür Sorgen, dass der Nutzer dick und fett vor den entstehenden Kosten aufgeklärt wird. Darüber hinaus muss der Nutzer 2x das Wort "JA" per Tastatur in ein dafür vorgesehenes Feld auf der betreffenden Internetseite eintippen. Ist das der Fall, geschieht die Dialernutzung wissentlich und der Dialeranbieter hat dafür einen Beweis. - In anderen Fällen, wo die Dialernutzung eben gerade nicht mit Wissen des Users vonstatten geht, braucht dieser wegen seiner Unwissenheit des Dialers auch nichts bezahlen. |
von Al Blank |
...nur was heißt unwissentlich? Das klingt schon sehr schwammig. Da liegt noch der Haken. |
von Investorman |
BGH-Urteil vom 4. März 2004 - Az. III ZR 96/03
BAHNBRECHENDES URTEIL
BGH beendet den Dialer-Wahnsinn
Wer sich unwissentlich einen Dialer "fängt", befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, braucht die Rechnung nicht zu bezahlen. Das Urteil beendet faktisch die Abzocke mit Dialer-Software im Internet, denn kaum jemand entscheidet sich willentlich zur Installation eines Dialers. |
- Link zur Pressemeldung des BGH
- Link zum Artikel bei Spiegel Online
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