von Efchen |
Es kommt vor allem auch darauf an, in welcher Kategorie der Name geschützt ist. Ist er für "Chemieprodukte" geschützt, darfst Du Dich weiterhin so nennen. Beispiel: Zeitschrift Focus und Auto Focus, beides unterschiedliche Kategorien, deswegen lag hier kein Markenrechtverstoß vor.
Nähere Infos gibts beim Deutschen Patentamt, auch online, auch über Markennamen und Kategorien. Habe nur leider die Adresse nicht parat, aber das lässt sich ja rausfinden. |
von Traycer |
Und wie seiht es aus mit den Namen des Radios??
Also "Net DJ´s - Radio". Ist ja anders geschrieben als "netdjs".
Auf was muss ich noch achten damit mir dieser Mensch nicht gegen den Karren Pis*** kann??? |
von Investorman |
Hier gilt das Prioritätsprinzip, dh wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und da Du die Domain vor dem Markeneintrag angemeldet hast, kann Dir die Domain auch nicht abgenommen werden. Du warst ja zuerst da.
War es das, worauf Du hinaus wolltest? |
von Traycer |
Hall ich hab mal ne Frage. Ich habe ein kleines internet Radio was sich "Net DJ´s - Radio" nennt. Es ist zu erreichen unter www.netdjs.de.
Da ich das alles nur Hobbymäßig betreibe, ist es werde als Gewerbe angemeldet sonst noch irgendwetwas. Der Name "Net DJ´s" ist auch nicht geschützt. Ich bezahle GEMA und GVL!!
Nun hat jemand den Namen "netdjs" schützen lassen.
Was kann mir passieren?
Bitte schreibwesie beachten!
Name des "Projektes": Net DJ´s
Name der Doamin : www.netdjs.de
Neu geschützer Name von dem Typen: "netdjs" |
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