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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Reimer
Dazu gibt es Gesetzestexte, wovon ich jedoch nur einen im Kopf habe. Der Penis darf maximal in einem 45° Winkel zum Bein abstehen :P
von Efchen
michaelh schrieb am 24.03.2004 18:44
Ich glaube nicht, dass eine Begrenzung auf nach 21:00 Uhr etwas bringt. Wer garantiert dir, dass es nicht ein Kind gibt, welches länger auf ist?

Vorweg, ich glaube das auch nicht. Aber wer hindert ein Kind, länger aufzubleiben und den Pornostreifen um 0:00 im Fernsehen anzusehen?

Gruß,
-Efchen
von Investorman
Ahoi,

diese "ab 21 Uhr-Geschichte" kannst Du in die Kategorie Internet-Märchen einordnen! Das ist absoluter Blödsinn. - Und selbstverständlich hat der Seitenanbieter (also Du) dafür Sorge zu tragen, dass sich auf einer Adult-Site auch nur solche aufhalten. Wenn ich mich recht an ein obersinstanzliches Urteil entsinne, dann genügt selbst das Eintippen der Ausweisnummer nicht; selbige kann sich ein Jugendlicher nämlich rasch bei Mutti abgucken ...
von Al Blank
auch interessieren würde mich der unterschied per definition zwischen erotischen und pornografischen inhalten.


Erotik: die sinnliche Liebe
Porno: einseitig das sexuelle darstellend

--> nach Herrn Duden
von Marcus
Genau
Ich glaube, das der Inhalt zwischen Pornographie und Erotik darin besteht, das gewisse -äh - Merkmale (weist scho was ich mein) in den Vordergrund gestellt werden - aber die Grenze hier dürfte wohl fließend sein. Frag lieber einen Rechtsberater, der dürft dir das sicher beantworten.

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