von DukeXP |
udssr schrieb am 04.04.2006 09:17
Das Werk eines einzelnen ist im Grundsatz urheberrechtlich geschützt. |
Ein weit verbreiteter Irrtum (siehe oben). |
von udssr |
Oh, sorry, da habe ich mich nicht aufs Datum konzentriert . . . |
von alex980 |
ja, ist ja jetzt schon einige Zeit her.
passiert ist übrigens nichts mehr, keine Drohungen (mit Anwalt etc.) oder sonstiges.
Sollte es nur entfernen.
bis dahin |
von udssr |
Wegen einem Banner gleich den Anwalt einschalten finde ich etwas übertrieben. Eine Email hätte doch auch gereicht. |
Das Werk eines einzelnen ist im Grundsatz urheberrechtlich geschützt. Ob es sich nun um einen Banner handelt oder eine ganze Werbekampagne, ist am Ende nur bei der Festsetzung des Schadenersatzes relevant. Ausserdem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wenn ich mir die Zustände in Deutschland so anschaue, dürfte es sicher einen eifrigen Verfechter des Gesetzes geben der auf eine Möglichkeit zur Abmahnung nur so wartet.
Entferne das Banner, nimm mit dem WebMaster Kontakt auf und frage ihn doch einfach, ob Du das Banner verwenden darfst. |
von NetDrag |
alex980 schrieb am 28.09.2005 20:28
ich denke mal dass es eher selten vorkommt, das Leute angezeigt wurden wegen eines Banner Diebstahls bzw Logo Diebstahls, oder? |
Naja, vielleicht hat er ja nen Banner der Telekom geklaut  |
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