von Welt-Blick.de |
* Gehört zu Pkt. 3.1 Voraussichtliche Einkünfte bei "Sonstigen Einkünften" das Bafög?
Da Bafög nicht versteuert werden muss, denke ich nicht.
* Was muss ich bei Punkt 4. "Angaben zur Gewinnermittlung" ankreuzen?? Wenn ich den Erläuterungsbogen richtig verstanden habe die Einnahmeüberschussregelung, ich bin mir aber nicht sicher.
EÜR ist richtig
* Bei Pkt. 6 muss ich Lohnsteuer abführen, wenn ich keine Angestellten habe?
Wenn Du keine Angestellten hast (und als Kleinstunternehmer darfst Du glaube ich gar keine haben) betrifft Dich dieser Punkt nicht.
* Teile ich dem Finanzamt meine Umsätze nur in der Steuererklärung einmal im Jahr mit? Was muss sonst noch in so eine gewerbliche Steuerklärung (da ich privat noch keine mache, kenne ich mich damit garnicht aus).
Ja, kommt alles zusammen mit der EÜR in die Steuererklärung.
* Muss ich bei ebay eine Rechnung schreiben, obwohl ich keine Steuer erhebe?
Ja, nur darfst Du als Kleinstunternehmer keine USt ausweisen. |
von msp |
Hallo,
ich möchte auch ein Gewerbe eröffnen und bei ebay Ware verkaufen als Nebentätigkeit.
Ich weiß, dass ich dazu erstmal ein Gewerbe anmelden muss. Der Anmeldebogen liegt mit vor und dazu habe ich einige Fragen.
Ich werde die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.
* Gehört zu Pkt. 3.1 Voraussichtliche Einkünfte bei "Sonstigen Einkünften" das Bafög?
* Was muss ich bei Punkt 4. "Angaben zur Gewinnermittlung" ankreuzen?? Wenn ich den Erläuterungsbogen richtig verstanden habe die Einnahmeüberschussregelung, ich bin mir aber nicht sicher.
* Bei Pkt. 6 muss ich Lohnsteuer abführen, wenn ich keine Angestellten habe?
* Teile ich dem Finanzamt meine Umsätze nur in der Steuererklärung einmal im Jahr mit? Was muss sonst noch in so eine gewerbliche Steuerklärung (da ich privat noch keine mache, kenne ich mich damit garnicht aus).
* Muss ich bei ebay eine Rechnung schreiben, obwohl ich keine Steuer erhebe?
Vielen, vielen Dank schonmal an diejenigen, die irgendwas zu meinen Fragen wissen.
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