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von Rieke
Am besten von einem Anwalt, der dann auch gleich die Frage klärt, ob ein Hinweis alleine ausreichend ist, oder man sicher stellen muss, dass die Inhalte ganz sicher niemandem unter 18 zugänglich gemacht werden. Bei Webseiten von Besitzern mit Wohnsitz in Deutschland gelten da entsprechende Regeln, es gibt Inhalte wo ein Hinweis "Betreten der Webseite unter 18 verboten" oder ein Hacken den man setzen muss, des man wirklich schon 18 ist - absolut nicht ausreicht.
Es gibt Inhalte, da muss man z.B. durch Abfragen der Peronalausweis ID oder einer Almosenkarten Sache das Alter prüfen etc... aber da kann nur ein Anwalt rechtsverbindliche Auskunft geben.
von Trulla
Kann mir jemdand sagen wo ich für meine HP Texte für den Jugendschutz Hinweis auf meiner Seite her bekomme?
Sowas wie das man erst mit 18 meine Seite betreten darf.