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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von KeyLF
Wenn es doch nur sooo einfach wäre!!!!
von Philipp Gérard
ist mir sogar schon mal passiert - da wollte einer eine meiner domains haben und bekam sie sogar. ich habs erst nach wochen gemerkt
von m3rlin
Investorman schrieb am 08.08.2003 12:44
Am besten gibst Du Deinem Webhoster aber schon mal Bescheid, dass demnächst ein KK eingeht. Dann sind die Jungs nicht allzu verwirrt.


Das ist eigentlich die Regel. Der Provider sollte dem KK nur zustimmen, wenn der vorher auch wirklich angekündigt wurde. Sonst könnte ja jeder kommen
von Investorman
Derjenige, der Inhaber werden soll, muss den KK selbst stellen. Dh er gibt seinem Provider den Auftrag.

Nun flattert der ausgefüllte KK-Antrag beim bisherigen Inhaber (das bist Du) in den Briefkasten. Unterschreibst Du nun den KK, dann kann der Provider des "neuen" Inhabers die Domain "rüberholen".

Durch Deine Unterschrift stimmt Du also dem Inhaberwechsel zu.



/EDIT/: Den Ownerchange kannst Du hier vergessen. Der macht eigentlich nur Sinn, wenn die Domain beim gleichen Webhoster verbleiben soll. Ein KK genügt in Deinem Fall.


/EDIT 2/: Am besten gibst Du Deinem Webhoster aber schon mal Bescheid, dass demnächst ein KK eingeht. Dann sind die Jungs nicht allzu verwirrt.
von KeyLF
Ganz ganz viele....

Folgende Situation....

ich habe eine Domain incl. Projekt bei Ebay versteigert. Die Domain liegt derzeit bei i-net4you.

So nun möchte ich gern die Domain auf den neunen Inhaber und seinen Provider übertragen. Wie läuft das nun...

also ich hab jetz 2 Anträge hier heruntergeladen, einmal nen KK und einmal eine Ownerchange.

Was muss ich den nun tun, als erstes den Ownerchange ausfüllen? Klingt eigentlich logisch, ich ändere den Inhaber, lösche die Domain mit Hinweis auf KK und der neue Inhaber zieht Sie rüber, er muss also dann KK stellen.

Richtig oder falsch? Danke für die Hilfe.


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