WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik


Homepage und Webhosting-Forum

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website


Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Domainname (Firmenname) schützen lassen? » Antworten
Benutzername:
Passwort: Passwort vergessen?
Inhalt der Nachricht: Fett | Kursiv | Unterstrichen | Link | Bild | Smiley | Zitat | Zentriert | Quellcode| Kleiner Text
Optionen: Emailbenachrichtigung bei Antworten
 

Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von neuerGast
1. was ist wenn meine firma ein Ltd. ist?

2. wie kann ich rausfinden welche firmennamen schon geschützt sind damit ich nicht einen geschützten namen verwende?
von Ronny74
http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html
http://www.dpma.de


einfach mal da lesen !!!!
von Al Blank
trägt eine Firma erst wirklich Ihren Namen wenn diese auch bei der IHK eingetragen ist


Genau das ist der Punkt! Ohne das geht ersteinmal gar nix.
Dann hab ich wahrscheinlich ersteinmal eine Aussicht auf eine Chance meinen vorläufig noch 'Fantasiedomain- und firmennamen' erolgreich zu verteidigen (im Falle eines Falles).
von Efchen
Also ich habe das so gelesen dass jemand, der sich eine Domain mit Namen einer bekannten Firma sichert, sicher gehen kann, dass er diese in einem Rechtsstreit abgeben muss.
Genauso wie jemand, dessen Name gleichlautend mit einem eingetragenen Warenzeichen ist, auch diese Domain abgeben muss (und in diesem Falle ist womöglich noch eine Strafe wegen Missbrauchs des Warenzeichens fällig).
von Rieke
Zum einen trägt eine Firma erst wirklich Ihren Namen wenn diese auch bei der IHK eingetragen ist, solange ist der Firmenname der persönliche Name welcher im Gewerbeschein angegeben ist und dieser muss auch bei entsprechenden Verträgen, Schreiben, Unterlagen immer mit angegeben sein, auch wenn man sich einen noch so schönen Namen für seine Firma ausgesucht hat.

Wenn man dann noch die Rechte an diesem Firmennamen beansprucht, dann ist man gezwungen sich diese Patentrechtlich für die benötigten Bereiche schützen zu lassen. Hierzu empfiehlt sich der Besuch/Kontakt eines Patent-Anwalts zur Beratung.

Nur wenn man dies gemacht hat, kann man im Falle des Falles Ansprüche geltend machen und versuchen Domainamen einzuklagen.
Wenn man dem Domaininhaber dann mitteilt das er sich einen von Ihnen Patentrechtlich geschützten Domainnamen hat registrieren lassen (Unterlagen beifügen) wird er sicher Dankbar sein, wenn er ohne Abmahnung die Domain abgeben darf.
Hat er allerdings ebenfalls Rechtliche Ansprüche oder nutzt die Domain /den Namen zur veröffendlichung /vermarktung eines von dem Beansprucher nicht geschützten Bereiches ... dann hätte man wiederum keine Chance ...

Diese Aussage ist nicht fundiert, rechtskräftig oder ähnliches und man solte auf jedenfall einen Patentanwalt hinzuziehen, ich berichte hier nur von eigenen Informationen und Erfahrungen die unverbindlich sind und nicht dem aktuellen Rechtsstand entsprechen müssen. (nur so zur Sicherheit sei das erwähnt)

Nach oben