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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Troll
Wir haben z.B. für manche Hard- und Software Wartungsverträge abgeschlossen. In allen Fällen ist der jeweilige Beitrag im voraus fällig. M.E. ist das auch logisch: Im Prinzip funktioniert ein Wartungsvertrag wie eine Versicherung. Um als Kunde eine Leistung gem. Wartungsvertrag abrufen zu können, muss ich sie bezahlt haben.

PS: Eine jährliche Zahlungsweise ist die Regel bei Wartungsverträgen.
von zen_meister
Das ist ja gerade Ansichtssache.

Ich hätte gerne die Rechnung im voraus bezahlt und der Kunde wahrscheinlich erst nach einem Jahr.

Wäre es denn unüblich in diesem Fall die Leistung im voraus zu berechnen?
von subjective
Im Voraus wäre für dich doch günstiger oder? Ich mache das sogar bei monatlichen Rechnungen.
von zen_meister
Hallo,

ich habe mit einem Kunden einen Wartungsvertrag mit einem Betrag X pro Monat für eine Website abgeschlossen. Dieser (Behörde) akzeptiert jedoch nur Zahlungen für ein Jahr. Also keine einzelne Berechnung pro Monat.

Nun meine Frage: Würdet ihr die Leistung in voraus oder nach Ablauf des Jahres in Rechnung stellen? Was wäre in solch einem Fall üblich?

Danke für jeden Tipp!

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