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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Soi
Echt ein lustiger Tipp von Smark123, von sowas würde auch ich die Finger lassen... und außerdem: Wer Arbeit, Zeit und Geld in seine Seite steckt, der möchte diese nicht anonym betreiben, sondern durchaus der Welt zeigen, wer für die Seite veranwortlich ist... Betreiber eines Onlinshops würden sich mit dem Tipp ins eigene Fleisch schneiden und sogar strafbar machen.
von Keno12
Hallo zusammen,

bin neu hier und suche interessante Blogs. Ich biete Themen wie Reisen oder Kunst. Hat jemand Interesse? Dann bitte per PN.

Hier ist übrigens ein Social Media Anwalt, der bestens mit der Impressumspflicht auf kommerziellen Webseiten (E-Commerce oder Facebook) vertraut ist: http://goo.gl/KGWtv
von Leon
Generell empfehle ich dass man sich da einen Anwalt zu Hilfe nimmt. Grade jetzt in wo überall ein Impressum gefordert wird ( selbst auf Fanpages und CO ) ist das schon wichtig, dass da alles stimmt.
Du kannst hier mal nachfragen, ob die auch IT Recht machen.
von DerWilleGottes
smark123 schrieb am 23.01.2008 09:42
wer nicht abgemahnt werden möchte besorgt sich am besten gleich eine whois protection für seine domain und betreibt das projekt anonym.


Wenn ich schon so was lese, bekomme ich das kotzen, Ich rate von einem solchen Vorgehen ebenfalls wie mein Vorgänger dringenst ab. Zudem besteht für erfahrene Internetbenutzer, Behörden etc. nach einem mehraufwand die Möglichkeit trotzdem an die entsprechenden zu gelangen.

Zudem möchte ich auf das folgendes Hinweisen;

Die seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften.

Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende Rechtsverstöße lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen.

Werden bestimmte Vorgaben nicht eingehalten, so kann dies bei den entsprechenden Internetauftritten Ordnungsgelder bis zu 50.000,- EUR, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Schadenersatzklagen zur Folge haben. Bei informativen Internetauftritten drohen bei Nichteinhaltung der gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen Ordnungsgelder bis zu 250.000,- EUR, bei Vergehen gegen das Jugenschutzgesetz sind zudem Haftstrafen möglich.

Quelle: itrecht-treffpunkt.de
von Eric
Von einem solchen Vorgehen rate ich ebenfalls ab.

Wer rechtens handelt, hat keine Probleme und meist auch mehr Erfolg

Soviel offtopic

Zu deiner Frage, stell ein Impressum rein, Steuernummer dagegen ist nur bei gewerblichen Seiten notwendig, ich muss dazu sagen, meines Wissens nach, keine Gewähr.

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