von Marion |
genau deshalb ist das Urteil ja so wichtig.. ich selbst war auch schon "Opfer" solcher Anbieter und das hat ziemlich genervt und raus aus dem Vertrag kam ich auch nur mit viel viel Ellenbogen und Spucke |
von Flash |
Heißt es nicht immer "bis zu x kbit/s" vllt. können sich noch einige Provider darauf beziehen...
Aber grundsätzlich top, wurde auch zeit. War selber lange davon geplagt!
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von Webwork-Magazin |
AG Fürth hat entschieden ? Sonderkündigungsrecht bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit
Auf sein Sonderkündigungsrecht pochen kann jetzt jeder ? in Bezug auf das vor dem Amtsgericht Fürth gesprochene Urteil welches Signalwirkung hat, teilt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit. Der Prozess wurde von einem Internetkunden aus Bayern angestrengt, weil an seinem Ort nicht die DSL-Geschwindigkeit verfügbar war die der Provider zugesagt hatte. Er wollte den Vertrag kündigen, aber - Weiterlesen |
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