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von Lewi
Michael schrieb am 2002-08-06 19:58 :
aber ein genialer anwalt. ich möchte den nie auf der gegenseite haben - viel lieber auf meiner seite...
ja, das ist unbestritten. gulli.com hat ihm zum beispiel extra einen account auf seinem board eingerichtet (was auch warez & co enthält), damit er (aufgrund befangenheit) nicht gegen ihn ermitteln kann.
Zur Begründung der Löschung, die heise online vorliegt, heißt es im Beschluss wörtlich: "Die Markeninhaberin war nach Überzeugung der Markenabteilung im Zeitpunkt der Anmeldung der gegenständlichen Marke am 22.09.1995 bösgläubig. Als Fälle der Bösgläubigkeit kommen allgemein die Tatbestände der Markenerschleichung, der Sperrmarke und der Hinterhaltsmarke in Betracht."
[/Zitat]
Ich wußte gar nicht das die deutsche Amts-Sprache derartig zutreffende Worte besitzt, köstlich, einfach nur köstlich