http://www.heise.de/newsticker/data/hob-30.07.02-001/
[Zitat des Beschluß]
Zur Begründung der Löschung, die heise online vorliegt, heißt es im Beschluss wörtlich: "Die Markeninhaberin war nach Überzeugung der Markenabteilung im Zeitpunkt der Anmeldung der gegenständlichen Marke am 22.09.1995
bösgläubig. Als Fälle der
Bösgläubigkeit kommen allgemein die Tatbestände der
Markenerschleichung, der
Sperrmarke und der
Hinterhaltsmarke in Betracht."
[/Zitat]
Ich wußte gar nicht das die deutsche Amts-Sprache derartig zutreffende Worte besitzt, köstlich, einfach nur köstlich
Lesen, staunen, genießen, hoffen !
Greets
Rieke
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