von axedon |
Schik ihm mal unter der Hand eine Antwort als E-Mail, Michl (der in solchen Fragen spezialisiert ist).
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von Investorman |
Generell sind unter 18-Jährige geschäftsunfähig. Sie dürfen lediglich für sie rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte tätigen, dh sie dürfen sich quasi für keine Gegenleistung (zB Kaufpreis) verpflichtet. Ausnahmen bilden Geschäfte des täglichen Leben (vgl. sog. Taschengeldparagraphen, § 110 BGB).
Anders sieht es aus, wenn Du in einem Dienstverhältnis stehst; zB Ausbildung, Job etc. Allerdings muss die dazu ein gesetzlicher Verteter (Deine Eltern) ermächtigen. |
von kat |
Hi,
ich hab mal zwei fragen, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum?
Also ein ein bekannter von mir eröffnet bald eine Webdesign Firma, er ist 18 und auch Angemeldet etc. Kann ich da als 14 Jähriger jetzt "im hintergrund" mitarbeiten? Was meint ihr wann es gefährlich wird? (wenn er immer nur sagt das er die Seiten erstellt, er mit den Kunden spricht kommt ja keiner dahinter, aber wie siehts aus wenn ich mit berate?)
Und zweitens: Kann ich ohne mich Anzumelden im Internet selbst entwickelte Software/Scripte verkaufen? Ist es da ein unterschied ob ich die so verkaufe oder ob ich die auch nocht anpasse und so praktisch für den Kunden direkt "arbeite"?
MfG Kai |
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