Generell sind unter 18-Jährige geschäftsunfähig. Sie dürfen lediglich für sie rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte tätigen, dh sie dürfen sich quasi für keine Gegenleistung (zB Kaufpreis) verpflichtet. Ausnahmen bilden Geschäfte des täglichen Leben (vgl. sog. Taschengeldparagraphen, § 110 BGB).
Anders sieht es aus, wenn Du in einem Dienstverhältnis stehst; zB Ausbildung, Job etc. Allerdings muss die dazu ein gesetzlicher Verteter (Deine Eltern) ermächtigen.
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