von Investorman |
DerKleine schrieb am 26.02.2003 17:57
Ein Dispute Antrag dauert bei der Denic sehr lang und du musst harte Beweise haben. | Sorry, das ist quatsch. Bei mir hat es vom Antrag bis zum Dispute-Eintrag lediglich zwei Tage gedauert. Außerdem benötig tman keine "harten" Beweise, sondern lediglich einen plausiblen Nachweis ...
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von DerKleine |
Der Admin-C soll ihm ja nicht die Domain übertragen!
Der Admin-C (Provider) kann den Eigentümer vielleicht erreichen bzw. den Transit der Domain stoppen.
Das alles hilft dem Noogie nicht weiter.
Ohne eine Bestätigung von eBay wird das alles nichts. :(
Mit freundlichen Grüßen
DerKleine
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von Investorman |
Dort steht Folgendes: "Nicht der admin-c ist juristisch der materiell Berechtigte an der Domain, sondern derjenige, der in der DENIC-Datenbank als "Domaininhaber" eingetragen ist."
Das heißt im Klartext: Zwar kann der Admin-C über die Domain verfügen, doch handelt er ohne Vertretungsmacht, wenn er nicht bevollmächtigt wurde. Ergo macht er sich schadensersatzpflichtig (§ 179 BGB) und wird somit nicht eigenmächtig die Domain frei geben. (Deswegen schrieb ich ja "idR"!)
PS: Die Seiten der Denic sind auch schon etwas älter (Indiz: 3,3 Mio. DE-Domains), so dass hier die neuere Rechtsprechung allemal vorgehen dürfte ... |
von DerKleine |
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um den Verkauf der Domain an einen Dritten zu unterbinden.
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Ohne eine Bestätigung von eBay wird das nix.
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Was bitte soll ein Einschreiben bringen?
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Du musst schon einen Zeugen um Mitwirkung bitten; der soll dir zugucken. ;o)
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Der Admin-C ist nicht Inhaber (=Eigentümer) der Domain
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Das stimmt schon (http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/owner.html).
Der Admin-C (z.T. der Provider bzw. der Eigentümer) kann den Transit der Domain stoppen.
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doch ist der idR nicht berechtigt, die Domain zu übertragen.
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Naja! > http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/owner.html
Mit freundlichen Grüßen
DerKleine
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von Investorman |
Hallo,
neben all den bereits genannten Vorschlägen würde ich dennoch einen Dispute-Antrag stellen, um den Verkauf der Domain an einen Dritten zu unterbinden.
Der Admin-C ist nicht Inhaber (=Eigentümer) der Domain; ergo ist es sinnvoller mindestens den Domaininhaber anzuschreiben. Natürlich kann bzw sollte man auch den Admin-C informieren, doch ist der idR nicht berechtigt, die Domain zu übertragen.
PS: Was bitte soll ein Einschreiben bringen? Damit kann man lediglich beweisen, dass ein Umschlag(!) angekommen ist, nicht jedoch, welche Unterlagen in dem Umschlag mitgeschickt wurde.
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