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Im Homepage und Webhosting-Forum --- Dispute Antrag

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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Dispute Antrag Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Dispute Antrag
Noogie
Feiertags-Poster
Threadstarter




Beiträge: 26

Hi,
Ich habe bei ebay eine Domain ergattert und bezahlt. Seitdem ist der Verkaeufer nicht mehr zu erreichen und hat dem KK nach erstem Mailkontakt auch noch nicht zugestimmt.
Hat jemand von euch Erfahrung, wie lange ein Dispute Antrag bei der denic bis zur Ausfuehrung braucht? Habe ich ueberhaupt als kleiner Privater eine Chance darauf? Ich will natuerlich nicht, dass er die Domain jetzt noch anderweitig loswird...
Ciao,
Noogie

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DerKleine
Otto-Normal-Poster




Beiträge: 53

Ein Dispute Antrag dauert bei der Denic sehr lang und du musst harte Beweise haben.
Wenn dich eBay unterstützt da sollte es schneller und einfacher gehen.

Was hast du für die Domain ausgegeben?

Es kann auch sein, dass der Verkäufer nicht Antworten kann (Krank, ...).

Mit freundlichen Grüßen
DerKleine



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DerKleine
Otto-Normal-Poster




Beiträge: 53

PS:

Wenn du die Domain nicht unbedingt haben willst:
Mach eine Rücküberweisung.

Wenn du die Domain wirklich haben willst:

Schreib den Admin-C an, nenne den Domainnamen und das Datum und setzt ihn eine genau Frist (2 Wochen).

Schreib an eBay, die sollen dir bestätigen, dass der Verkauf durchgeführt wurde.

Schreib seinen Hoster an, bitte ihn bis auf weiteres für die Domain keinen KK zuzustimmen.
Ebay-Schreiben und eine Kopie deiner Überweisung (vielleicht auch das Schreiben vom Admin-C) mitschicken.

Und zu letzt erst die Denic. Alles was du an Beweisen und Schreiben hast der Denic schicken.

Viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen
DerKleine

PS: Alles per Einschreiben mir Rückschein!

„Dieses stellt keine Rechtsberatung dar!“



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KeyLF
Forenheld




Beiträge: 866

Rücküberweisung? Na da bin ich mal gespannt wie Du das der Bank erzählen willst. Das Klappt nur Problemlos bei Lastschrift. Nicht aber wenn du eine reguläre Überweisung ausgefüllt hast.

Zum Thema Ebay, die interessiert das erst ab 250€ Verkaufspreis und selbst dann passiet nichts.

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Noogie
Feiertags-Poster
Threadstarter




Beiträge: 26

Moin,

die Sache mit der Rücküberweisung klappt nur innerhalb der ersten paar Stunden, solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto ist. Kostet auch Gebühren!
Obwohl es hier nur um einen relativ geringen Betrag geht (< 50 €), sehe ich nicht ein, das Geld zu verschenken. Mahnungen sind verschickt - per email und Post - Mahnbescheid liegt ausgefüllt vor und wartet nur auf's abschicken... Das Ganze ist bereits über 7 Wochen her, die letzte mail vom Verkäufer informierte mich darüber, dass das KK-Formular ausgefüllt und unterwegs zu meinem Provider ist. Kam dort nur nie an und seitdem kann ich den Verkäufer nicht erreichen. Ich habe der denic die ebay-Bestätigung, den Kontoauszug mit der Überweisung sowie die emails mit der Zustimmung zum KK geschickt. Mal schauen was draus wird.
Ciao,
Noogie

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DerKleine
Otto-Normal-Poster




Beiträge: 53

Ich habe mein Geld schon mal nach 48 Stunden zurückbekommen.
Es kommt immer auf die Dame an und was man bei der Bank für einen Umsatz macht.

Mit freundlichen Grüßen
DerKleine



Diese Nachricht wurde geändert von: DerKleine
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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Hallo,

neben all den bereits genannten Vorschlägen würde ich dennoch einen Dispute-Antrag stellen, um den Verkauf der Domain an einen Dritten zu unterbinden.

Der Admin-C ist nicht Inhaber (=Eigentümer) der Domain; ergo ist es sinnvoller mindestens den Domaininhaber anzuschreiben. Natürlich kann bzw sollte man auch den Admin-C informieren, doch ist der idR nicht berechtigt, die Domain zu übertragen.

PS: Was bitte soll ein Einschreiben bringen? Damit kann man lediglich beweisen, dass ein Umschlag(!) angekommen ist, nicht jedoch, welche Unterlagen in dem Umschlag mitgeschickt wurde.


---
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DerKleine
Otto-Normal-Poster




Beiträge: 53

---
um den Verkauf der Domain an einen Dritten zu unterbinden.
---
Ohne eine Bestätigung von eBay wird das nix.

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Was bitte soll ein Einschreiben bringen?
---
Du musst schon einen Zeugen um Mitwirkung bitten; der soll dir zugucken. ;o)

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Der Admin-C ist nicht Inhaber (=Eigentümer) der Domain
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Das stimmt schon (http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/owner.html).
Der Admin-C (z.T. der Provider bzw. der Eigentümer) kann den Transit der Domain stoppen.

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doch ist der idR nicht berechtigt, die Domain zu übertragen.
---
Naja! > http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/owner.html

Mit freundlichen Grüßen
DerKleine



Diese Nachricht wurde geändert von: DerKleine
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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

DerKleine schrieb am 27.02.2003 17:14
---
Der Admin-C [...] ist der idR nicht berechtigt, die Domain zu übertragen.
---
Naja! > http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/owner.html

Dort steht Folgendes: "Nicht der admin-c ist juristisch der materiell Berechtigte an der Domain, sondern derjenige, der in der DENIC-Datenbank als "Domaininhaber" eingetragen ist."

Das heißt im Klartext: Zwar kann der Admin-C über die Domain verfügen, doch handelt er ohne Vertretungsmacht, wenn er nicht bevollmächtigt wurde. Ergo macht er sich schadensersatzpflichtig (§ 179 BGB) und wird somit nicht eigenmächtig die Domain frei geben. (Deswegen schrieb ich ja "idR"!)

PS: Die Seiten der Denic sind auch schon etwas älter (Indiz: 3,3 Mio. DE-Domains), so dass hier die neuere Rechtsprechung allemal vorgehen dürfte ...

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DerKleine
Otto-Normal-Poster




Beiträge: 53

Der Admin-C soll ihm ja nicht die Domain übertragen!
Der Admin-C (Provider) kann den Eigentümer vielleicht erreichen bzw. den Transit der Domain stoppen.

Das alles hilft dem Noogie nicht weiter.
Ohne eine Bestätigung von eBay wird das alles nichts. :(

Mit freundlichen Grüßen
DerKleine



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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

DerKleine schrieb am 26.02.2003 17:57
Ein Dispute Antrag dauert bei der Denic sehr lang und du musst harte Beweise haben.
Sorry, das ist quatsch. Bei mir hat es vom Antrag bis zum Dispute-Eintrag lediglich zwei Tage gedauert. Außerdem benötig tman keine "harten" Beweise, sondern lediglich einen plausiblen Nachweis ...


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