WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik


Homepage und Webhosting-Forum

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website


Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » [Urteil] Erste Verurteilung wegen Kazaa-Download » Antworten
Benutzername:
Passwort: Passwort vergessen?
Inhalt der Nachricht: Fett | Kursiv | Unterstrichen | Link | Bild | Smiley | Zitat | Zentriert | Quellcode| Kleiner Text
Optionen: Emailbenachrichtigung bei Antworten
 

Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von axedon
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,318448,00.html
von mpfaender
In meinem ebenso. Viele lassen sich dadurch einschüchtern, was wohl auch der Sinn der Sache ist.

@axedon: cooler Satzbau
von Investorman
michael schrieb am 03.09.2004 14:40
Hierbei ist der Aufwand höher als das Ergebnis.
Hmm, wieso? Die Verfahrenskosten werden doch übernommen ...

Im Übrigen wird es meiner Meinung nach Wirkung zeigen, wenn man erst mal 20-30 "kleine Fische" verurteilt hat. In meinem Bekanntenkreis gibt es jetzt schon einige, die die Finger von Kazaa und Co. lassen. - Alle wird man ohnehin nicht kriegen.
von michael
Hier stellt sich auch die Frage, in wie es sich lohnt eine Person, welche sich in geringen Mengen Songs aus dem Internet herunterlädt anzuzeigen. Hierbei ist der Aufwand höher als das Ergebnis.

von axedon


1. Ist das Amtsgericht Cottbus nicht gerade der Nabel des deutschen Rechtssystems.
2. Vor allem aber sieht, wer die Entscheidung liest, dass er verurteilt wurde, weil er über 200 Songs zum Download freigab, nicht weil er diese selbst heruntergeladen hatte.

Nach oben