AG Cottbus, Urteil vom 06.05.2004 - 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)
Soweit ersichtlich, ist das AG Cottbus das erste Gericht, welches einen Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund illegalen Musik-Downloads (bei Kazaa) verurteilt hat. Der geständige und reuige Täter (in diesem Fall ein Erstbegehungstäter) hat für die Urheberrechtsverletzung in 272 Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen bekommen; er ist damit vorbestraft.
1. Ist das Amtsgericht Cottbus nicht gerade der Nabel des deutschen Rechtssystems.
2. Vor allem aber sieht, wer die Entscheidung liest, dass er verurteilt wurde, weil er über 200 Songs zum Download freigab, nicht weil er diese selbst heruntergeladen hatte.
Hier stellt sich auch die Frage, in wie es sich lohnt eine Person, welche sich in geringen Mengen Songs aus dem Internet herunterlädt anzuzeigen. Hierbei ist der Aufwand höher als das Ergebnis.
michael schrieb am 03.09.2004 14:40
Hierbei ist der Aufwand höher als das Ergebnis.
Hmm, wieso? Die Verfahrenskosten werden doch übernommen ...
Im Übrigen wird es meiner Meinung nach Wirkung zeigen, wenn man erst mal 20-30 "kleine Fische" verurteilt hat. In meinem Bekanntenkreis gibt es jetzt schon einige, die die Finger von Kazaa und Co. lassen. - Alle wird man ohnehin nicht kriegen.
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
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14.10.2018 11:36 von Icenso
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