von Investorman |
Im deutschen Recht gilt das sogenannte Abstraktionsprinzip! Das bedeutet, dass der Kaufvertrag unabhängig von der sachenrechtlichen Übereignung zu sehen ist. Ein Kaufvertrag muss also nicht eingehalten werden; es besteht zwar ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, aber wenn dieser nicht eingehalten wird, macht man sich lediglich schadensersatzpflichtig. Das Eigentum geht erst mit der einigung und Übergabe der Sache auf den Käufer über; nicht jedoch bei Abschluss ein Vertrages (auch nicht, wenn man diese Sache bezahlt hat!). |
von KeyLF |
Das Treuhand macht nur kaum einer...weil es viel zu umständlich ist und man ewig auf das Geld wartet! |
von axedon |
Ich würde auf jeden Fall die paar Mäuse für ein Treuhand-System bezahlen. Gerade bei größeren Anschaffungen. Das läuft wie folgt ab:
Auktionsabschluss ist zu Stande gekommen. Du überweist das Geld an ein ebay-Treuhandkonto, wartest auf deine Ware und wenn du die Ankunft bestätigst, dann geht das Geld an den Anbieter.
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von Rieke |
In der Regel sind Versteigerungen verbindlich, das heißt nach Erhalt des Zuschlages hat man ein Anrecht die Ware gegen das entsprechende Gebot zu erwerben.
Gehören tut einem die Ware natürlich erst wenn man diese redlich bezahlt hat ...
So jedenfalls kenne ich das ... bin allerdings kein Rechtsbeistand oder ähnliche Fach- Kraft....
Greets
Rieke
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von tobias |
Redest du von eBay?
Dort sind verschiedene Zahlungsarten gebräuchlich. Häufig die Überweisung an den Verkäufer, danach der Versand der Ware. Aber auch Nachnahme, etc.
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