Im deutschen Recht gilt das sogenannte Abstraktionsprinzip! Das bedeutet, dass der Kaufvertrag unabhängig von der sachenrechtlichen Übereignung zu sehen ist. Ein Kaufvertrag muss also nicht eingehalten werden; es besteht zwar ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, aber wenn dieser nicht eingehalten wird, macht man sich lediglich schadensersatzpflichtig. Das Eigentum geht erst mit der einigung und Übergabe der Sache auf den Käufer über; nicht jedoch bei Abschluss ein Vertrages (auch nicht, wenn man diese Sache bezahlt hat!).
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