Unter (Aktenzeichen 4 A 188/09; Aktenzeichen 4 A 149/07) hat das Verwaltungsgericht Braunschweig dem NDR eine Klatsche erteilt und entschieden, dass ein internetfähiger PC einer Dolmetscherin nicht mit zusätzlichen Rundfunkgebühren belegt werden darf. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und der NDR wird wohl Berufung einlegen vor dem OVG Lüneburg, aber immerhin. Die Klägerin - Weiterlesen