Das Gericht in Mailand sprach die Manager schuldig die Privatsphäre verletzt zu haben. Grundlage der Verurteilung war ein von einem dritten ? und nicht angeklagten ? eingestelltes Video auf der Google-Plattform ?YouTube?. In dem Video konnte man sehen, wie jugendliche Schüler einen geistig behinderten Jungen schikanieren. Entrüstung machte sich in den Kommentaren zu dem Video - Weiterlesen