Gegen die Telekom wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, weil diese in einem Fall von angekündigtem Selbstmord im Internet die Adresse des jungen Erwachsenen nicht herausgegeben hat. Das ist bitter, denn die Telekom darf in einemFall, wo es um Leib und Leben geht die Daten herausgeben. Wäre der Selbstmord zu verhindern gewesen? Ja, sagt die Polizei, - Weiterlesen