Gegen die Telekom wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, weil diese in einem Fall von angekündigtem Selbstmord im Internet die Adresse des jungen Erwachsenen nicht herausgegeben hat. Das ist bitter, denn die Telekom darf in einemFall, wo es um Leib und Leben geht die Daten herausgeben. Wäre der Selbstmord zu verhindern gewesen? Ja, sagt die Polizei, - Weiterlesen
Besucher : 8819489
Heute : 1519
Gestern : 2869
Online : 153
21.4.2026 13:07
1 Besucher in den letzten 60 Sekunden
alle 60.00 Sekunden ein neuer Besucher