Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied nun ein weiteres Mal über die Gebühren für einen reinen Arbeitspersonalcomputer welcher internetfähig ist und für den die GEZ Gebühren erheben wollte. Die Klage gab dem selbständigen Informatiker Recht,der in seinem Arbeitszimmer im Keller des Privathauses einen PC installiert hatte. Alle Rundfunk und Fernsehgeräte in den oberen Geschossen seines - Weiterlesen