In einer Pressemitteilung gibt die Rechtsanwaltskanzlei bekannt, das heute ? soweit bekannt ? die erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt wurde. Ein anonymer Nutzer hat in mehreren Foren eine Vielzahl von wahrheits- und wettbewerbswidriger Behauptungen über ein Unternehmen(Antragstellerin) aufgestellt. Der ehemalige Vertragspartner (Antragsgegner) wies über seinen Account bei Twitter - Weiterlesen