Der Kläger hat bei DENIC 1999 eine Domain auf seinen Namen registrieren lassen und diese 2001 für 15.000 DM veräußert. Das Finanzamt sah in der Veräußerung eine zu besteuernde sonstige Leistung und wollte selbstverständlich Steuern kassieren aus dem Erlös. Hiergegen wurde geklagt. Der Kläger bekam insoweit Recht zugesprochen und muss nun keine Steuern entrichten, wenn - Weiterlesen