Das Amtsgericht München hat jetzt in einem Urteil (AZ: 281 C 27753/09) bestätigt, dass eine Bestellung in einem Internetshop nicht automatisch einen gültigen Kaufvertrag auslöst und der Kunde somit auch keinen Anspruch darauf hat, dass das von ihm bestellte und im Internetshop mit Preis ausgezeichnete Produkt auch zu erhalten. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn - Weiterlesen