Bis zur letzten Instanz ist die Lehrerin aus Moers gegangen, die sich rechtlich gegen das Portal zur Lehrerbewertung Spickmich wehrte. Jetzt hat aber auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der der Lehrerin erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Vorher hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die Bewertung der Lehrerin bei Spickmich keine Verletzung ihrer Persönlichkeit darstelle. Gegen - Weiterlesen