Gestern hat der BGH eine Grundsatzentscheidung gefällt, die viele Kunden von DSL-Providern mit Breitbandanschlüssen betrifft. Ein DSL-Kunde hatte im Mai 2007 einen Vertrag mit seinem DSL-Provider über zwei Jahre abgeschlossen und zog im November des gleichen Jahres um. An dieser Adresse konnte der Provider kein DSL bereitstellen und der Kunde kündigte den Vertrag fristlos und - Weiterlesen
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8.11.2025 21:22
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