Ein Druckerhersteller verklagt einen anderen wegen der nicht zutreffenden Angaben darüber, wie viele Seiten mit einer Tintenpatrone gedruckt werden können. Die Klage vor dem Landgericht Köln bezieht sich auf die HP-Patronen Typ 364. Die bei dieser Patrone festgestellten Abweichungen von ca. 8 % wurden vom TÜV Rheinland bestätigt. Man kann zwar die angegebene Anzahl Seiten - Weiterlesen