Ein interessantes Urteil des BGH vom 12.1.2011 mit dem Aktenzeichen VIII ZR 346/09 macht gerade die Runde. Dies Urteil zeigt, dass man vorsichtig mit Fotos zum Kauf angebotener Gegenstände sein sollte. Was man auf dem Bild sieht, ist nämlich genau so verbindlich wie der beschreibende Text. Konkret ging es um den Ankauf eines Fahrzeuges, das - Weiterlesen