Bisher war es so schön einfach für die Abmahn-Mafia. Häufig wurde der Inhaber eines Internetzugangs ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt. Das geht jetzt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ: 11 U 53/11 30.September 2011) nicht mehr. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Inhaber des Anschlusses erklärt, er sei im fraglichen Zeitraum ... - Weiterlesen