In zweiter Instanz hat das Landgericht Bochum im Berufungsverfahren geurteilt, dass ein Ebay-Verkäufer berechtigt ist, die Auktion vorzeitig zu beenden, wenn ein von ihm nicht verschuldeter Mangel an der Ware auftritt. Es ging um einen gebrauchten Mercedes A140, bei dem der Anbieter merkte, dass die im Angebot aufgeführte Zentralverriegelung defekt geworden war und die Auktion - Weiterlesen
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