Die sogenannte Button-Lösung, die durch Änderung des § 312 g BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) zwingend vorschreibt dass die Bestellbuttons mit unmissverständlichen Texten wie ?zahlungspflichtig bestellen?, ?kostenpflichtig bestellen? oder ?kaufen? beschriftet sein müssen. Für die amerikanische Firma ?Order Online USA, Inc.? mahnen jetzt nach einem Bericht von Heise die Rechtsanwälte Bode & Partner massenhaft Onlineshops und - Weiterlesen