Petition gegen Telekom-Drosselung
Die Deutsche Telekom AG hat offiziell bekannt gegeben, dass sie ab Mai eine Klausel in DSL-Verträgen einsetzt, die eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit ab einem gewissen Volumen zulässt (wie bei Mobilfunkverträgen). Allerdings werden Angebote der Telekom wie Entertain von diesem Volumen ausgenommen. Dadurch sind natürlich Kunden anderer Streaming-Anbieter im Nachteil, da das Volumen für sie schnell -
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