Die Telekom darf die Übertragungsraten ihrer Flatrate-Verträge nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht so drosseln, dass eine ?zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich wird?. Deshalb mahnten sie den rosa Riesen jetzt ab und wollen wenn nötig gegen die neuen Vertragsbedingungen klagen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Deutsche Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem Monatsbeginn geltenden - Weiterlesen