Das Land Baden-Württemberg hat jetzt allen Lehrern dort die Facebook-Nutzung für dienstliche Zwecke verboten. Das kann man der ?Handreichung des Kultusministeriums? dieses Bundeslandes entnehmen. In diesem Papier heißt es: ?Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten. Hierunter fällt jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern - Weiterlesen