Heute ist ein guter Tag für alle Internetnutzer. Das Kölner Landgericht hat der Telekom heute untersagt, ihren Drosseltarif wie geplant umzusetzen. Nachdem die Verbraucherzentrale NW geklagt hat, sind die Vertragsklauseln für ungültig erklärt worden. Das bedeutet: Keine Drosselung, kein Einschnitt in die Netzneutralität. Nach dem Versuch der Telekom, DSL-Leitungen nach einem bestimmten Volumen zu drosseln, - Weiterlesen