Schon wieder übertreibt es die EU bei der anstehenden Urheberrechtsreform, bei der es auch um die sogenannte Panoramafreiheit geht. Damit ist das Recht gemeint, ein Urlaubsfoto auch dann zu veröffentlichen, wenn ein öffentliches Gebäude oder Kunst darauf zu sehen ist. Das betrifft nicht nur Webdesigner und verwandte Berufe. Aufreger des Tages ist die Fassung des Reports - Weiterlesen