Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will Googles Email-Dienst GMail jetzt einer Prüfung unterziehen. Sie bezieht sich dabeiauf ein Urteil aus dem letzten Monat (Az. 21 K 450/15), in dem das Verwaltungsgericht Köln feststellte, dass der US-Konzern seinen Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst anmelden muss. Danach würde auch Googles Emaildienst im Rahmen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten von den deutschen Behörden kontrolliert. Frau - Weiterlesen