Im der Auseinandersetzung über die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots auf den Mietroutern der Kunden von Unitymedia hat das OLG Köln dem Kabelprovider Recht gegeben. Am Freitag hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entschieden, dass es den Unitymedia-Kunden zuzumuten ist, dass Unitymedia ihre Router als Hotspots verwendet (und damit den zahlenden Kunden Bandbreite wegnimmt, für die sie keinen - Weiterlesen